Unter Scheibentönung oder Scheibenfolierung versteht man das Anbringen einer speziellen Folie auf der Innenseite der Scheibe.
Die Vielfalt der Folien reicht von 1-lagig bis zu meist 3-lagigem Aufbau der Folie. Es stehen zu dem eine Vielzahl an Tönungen zur Auswahl von üblicherweise 35% bis 5% Lichtdurchlässigkeit. Hierbei ist das Restlicht gemeint, am Beispiel einer 5% Tönung (Tiefschwarz) bedeutet dies, dass 95% des Lichtes nicht im Innenraum ankommen. Wer jedoch schon die Qual der Wahl hat, hat natürlich weitere Optionen. So stellen sich die Fragen, soll es eine Standardfolie, eine metallisierte Folie, eine carbonisierte Folie, eine verspiegelte Folie oder sogar eine farbige Folie werden?
Die Scheiben tönen zu lassen, bietet neben der besseren Optik auch einen Sichtschutz und Hitzeschutz.
Gerne beraten wir Sie, welche Folie für Ihre speziellen Wünsche die Richtige ist. Wir verwenden ausschließlich Qualitätsfolien verschiedener Hersteller.
Laut StVO dürfen alle Scheiben ab der B-Säule nach hinten getönt werden, wenn ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist. Zusätzlich darf an der Frontscheibe ein Blendstreifen im oberen Bereich angebracht werden, dieser darf jedoch nicht mehr als 10% der Scheibenfläche verdecken. Eintragungsfrei ist die Scheibentönung, wenn an jeder folierten Scheibe das Prüfzeichen gut lesbar ist und eine ABG mitgeführt wird.
Selbstverständlich werden bei uns alle Arbeiten laut Vorschriften ausgeführt und Sie erhalten die benötigte ABG.